Mitgliedschaft

Mitglied im Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN e. V. können nach §2, Absatz 1a-e der Satzung werden:

a) ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienstverhältnis der EKHN,

b) ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienstverhältnis im kirchlichen Hilfsdienst,

c) Pfarramtskandidatinnen und -kandidaten der EKHN,

d) ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer einer anderen Landeskirche in Deutschland, die im Bereich der EKHN wohnen,

e) Religionslehrerinnen und -lehrer und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das erste theologische Examen abgelegt haben und im Bereich der EKHN wohnen, sowie kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Aufgaben des Pfarrdienstes oder der freien Wortverkündigung eingesetzt sind.

Weitere Informationen zu Fragen der Mitgliedschaft finden Sie in den Folgeabsätzen 2-4 (§2) der Satzung.

 

Mitgliedschaft

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