Du und ich sind zweierlei: Pfarrer ist Pfarrer –oder etwa nicht?

Interview mit Pfarrer Eckhard Kleppe, Ludwig-Geissler-Schule/Hanau, über die Situation angestellter Pfarrerin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Sie haben als Pfarrer im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, als Angestellter, viele Jahre in einer Gemeinde gearbeitet und sind jetzt an einer Schule tätig. Worin haben Sie sich im Arbeitsalltag von den Kollegunterschieden?

Eigentlich in nichts: Gleiche Arbeit, gleiche Rechte und Pflichten. Egal, ob im Gemeinde- oder Schulpfarramt. Die Unterschiede liegen nicht in der Tätigkeit, sondern in der Alimentierung, das heißt in der Bezahlung.

Reden wir über Geld. Wie hat sich das bei Ihnen ausgewirkt?

Ganz konkret war es phasenweise so, dass die Differenz beim Jahreseinkommen bei 12.000 Euro lag. Das ist kein Versprecher. In manchen Fällen waren es sogar noch mehr! Und das hat Auswirkungen sogar bis in den Ruhestand.

Wie wurde der Unterschied begründet?

Begründung? Es gab bisher keine Begründung. Die Unterschiede kamen dadurch zustande, dass in den Jahren 2007 bis 2015 Pfarrerim Angestelltenverhältnis nicht ein Cent Gehaltserhöhung gezahlt wurde. Wie hoch der Einkommensverlust inklusive Inflation in diesen Jahren für die Betroffenen im Einzelfall war, ist im Landeskirchenamt nie ermittelt worden.

Jedenfalls hat man schon damals auf Kosten der Angestellten im Pfarrdienst eine Menge Geld eingespart. Sie sind bisher die Einzigen geblieben in der ganzen Landeskirche, die eine solche Einsparleistung erbracht haben. Auf welcher ethischen Grundlage sich eine solche Differenz gerechtfertigt hat, ist nie beantwortet worden. Wahrscheinlich hat sich diese Frage auch nie jemand im Landeskirchenamt gestellt. Mit dem Leistungsprinzip jedenfalls hatte das nichts zu tun.

Was haben Betroffene dagegen unternommen? Gab es keine Reaktionen?

Doch, die gab es natürlich. Natürlich haben wir nachgehakt und Auskunft aus Kassel bekommen. Man versicherte uns, dass das Problem mit den Angestellten sehr wohl bekannt sei. Man wolle aber lieber nichts im Alleingang tun und auf eine EKD-weite Regelung warten. In anderen Landeskirchen war die Situation ähnlich. Die EKD-Regelung übrigens hat es nie gegeben!

Aber dann hat sich doch etwas getan. Sie sprachen vom Jahr 2015.

Das stimmt. Mitte der 2010er Jahre waren die Einkommensunterschiede gewaltig. Über Jahre waren es in Einzelfällen zwischen 30.000 und 40.000 Euro, die man hier mehr und da weniger für die gleiche Leistung bezahlt hatte. Bei diesen Dimensionen lag es auf der Hand, dass etwas passieren musste.

Von landeskirchlicher Seite hat man dann endlich etwas unternommen. 2015 wurde schließlich eine Verordnung durch die Landessynode beschlossen, die sich am Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ orientierte.