Ausstieg aus der Verbeamtung: Tim Fink

1. Was halten Sie davon, dass die EKKW Pfarrerinnen und Pfarrer künftig nur noch privatrechtlich anstellen will?

Dass Pfarrpersonen ab 2029 nur noch privatrechtlich angestellt werden, halte ich für verfrüht und nicht unterstützungswürdig, vor allem weil die EKKW diese Regelung als erste evangelische Landeskirche einführt. Während die rheinische Kirche diesen Schritt noch prüft, nennt die EKKW bereits ein konkretes angestrebtes Datum. Ich frage mich wirklich, ob sie mit diesem Schritt eine finanzpolitische Entlastung schafft und zeitgleich die Attraktivität des Pfarrdienstes unterstützt.

Bisher habe ich keine Rechnungen gesehen, die eindeutig aufzeigen, dass das Angestelltenverhältnis wirklich zu einer Entlastung der Kirchenhaushalte führt. Hinzu kommt, dass es für Pfarrpersonen im Angestelltenverhältnis, welche es ja bereits in vielen Landeskirchen gibt, bis heute keine Rechtsregelungen gibt. Diese sollen, darauf verweist die EKKW auch, noch auf EKD-Ebene im Laufe des Jahres geschaffen werden.

2. Was fehlt der EKKW, was der Gesellschaft, wenn es in Kurhessen keine Kirchenbeamten mehr gibt?

Wenn es keine Pfarrpersonen im Beamtenstatus mehr gibt, würde zunächst einmal ein bestimmtes Verständnis des Pfarrdienstes fehlen. Denn das bisherige öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis bringt ja zum Ausdruck, dass das Beschäftigungsverhältnis zwischen Pfarrperson und Kirche kein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis ist. Das Beamtenverhältnis hat eine symbolische Funktion. Es steht für die auf Dauer angelegte Bindung zwischen Kirche und Pfarrperson. Es unterstreicht damit, dass das Pfarramt nicht nur ein Beruf, sondern ein geistlicher Dienst ist, den die Person mit ihrem ganzen Leben ausfüllen möchte.

Dieser Wechsel zum Angestelltenverhältnis hat Auswirkungen auf das Selbstverständnis von Kirche. Das Pfarramt wird stärker berufsförmig gedacht. Das ist erst einmal nicht schlecht, aber es ist ein Punkt, der kybernetisch durchdacht werden will.

Für die Gesellschaft ändert sich dadurch ebenfalls etwas. Pfarrpersonen sind durch ihre Ordination und den Beamtenstatus Personen, die ihre Sicht und Meinung sehr frei äußern können. Angestellte müssen aus Sorge vor Abmahnungen in der Regel oft viel genauer überlegen, was sie über ihre Arbeitgeberin sagen und wie sie es sagen. Gerade in Zeiten, die politisch sehr aufgeheizt sind und in denen der Rechtsruck in der Gesellschaft zunimmt, sind Personen wichtig, die theologisch, ethisch und moralisch reflektiert unabhängig die Zeichen der Zeit deuten können. Ich sehe die ernsthafte Gefahr, dass diese Unabhängigkeit der freien Meinungsäußerung und theologischen Deutung der Zeichen der Zeit im Angestelltenverhältnis gefährdet sein könnte.

5. Was bedeutet es für das Treueverhältnis zwischen Menschen im Pfarrdienst und der Kirche, wenn sie nicht mehr Beamte, sondern Angestellte sind?

Zwischen Pfarrpersonen und Kirche wird sich das Treueverhältnis beim Statuswechsel sowohl rechtlich als auch symbolisch verschieben.

Im beamtenähnlichen Dienstverhältnis ist das Treueverhältnis fest im „Dienst- und Treueverhältnis“ verankert. Es ist auf Dauer angelegt und dadurch nicht nur eine arbeitsrechtliche Beziehung, die man eingeht, sondern eine gegenseitige Bindung, die Pfarrperson und Kirche miteinander eingehen.

Das Angestelltenverhältnis dagegen ist durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt. Es ist damit kündigungs- und veränderungsanfälliger. Einen Bestandsschutz von Regelungen, wie es diese im Beamtenverhältnis gibt, gibt es nicht.

Das bedeutet nicht unbedingt einen Verlust an Loyalität. Es verschiebt sich aber etwas. Treue zur Arbeitgeberin ist im Angestelltenverhältnis eine stärkere individuelle Entscheidung und kann sich schneller auflösen. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist weitaus schwieriger als die Kündigung als Angestellter.

Wenn die Treuebeziehung dann nicht mehr über den Status gehalten wird, wird die spannende Frage sein: Schafft die Kirche als Arbeitgeberin es, die Treue durch Verlässlichkeit, Stabilität und Vertrauen aufrechtzuerhalten?