Ausstieg aus der Verbeamtung: Mirjam Raupp

1. Was halten Sie davon, dass die EKKW Pfarrerinnen und Pfarrer künftig nur noch privatrechtlich anstellen will?

Als Vorsitzende des Pfarrerinnen- und Pfarrervereins spreche ich hier im Namen des Vorstands. Natürlich können wir als solcher zunächst nur aus der Außenperspektive über die Entscheidungen in der EKKW sprechen. Wir sehen den Beschluss sehr kritisch. Die aktuelle Stellungnahme des Verbandes Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland macht deutlich, dass das öffentlich-rechtliche Pfarrdienstverhältnis dem Auftrag der freien und unabhängigen Verkündigung des Evangeliums derzeit am besten entspricht. Es geht also nicht um ein veraltetes Privileg, sondern um die Frage, welche Rechtsform dem geistlichen Auftrag und der kirchlichen Verantwortung des Pfarramts angemessen ist. Wer diesen Status aufgibt, greift tief in das Selbstverständnis sowie die Außenwahrnehmung des Pfarrberufs ein.

2. Was fehlt der EKKW, was der Gesellschaft, wenn es in Kurhessen keine Kirchenbeamten mehr gibt?

Der Gesellschaft geht damit ein Berufsbild verloren, das nicht primär funktional organisiert ist, sondern auf dauerhafte, vertrauensvolle Bindung angelegt ist. Das ist kein abstraktes Ideal: Menschen in Krisen, an Lebensübergängen, in Einsamkeit oder Trauer brauchen Ansprechpartnerinnen und -partner, die in einem hohen Maß an Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und mit unverbrüchlicher Verschwiegenheit einfach da sind. Genau das ermöglicht das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in einer Weise, die ein Arbeitsvertrag strukturell schwerer garantieren kann. Wer diesen Rahmen aufgibt, schwächt nicht nur eine kirchliche Rechtsform, sondern eine Form sozialer Verlässlichkeit, die in einer fragmentierten Gesellschaft immer seltener wird.

3. Welche Vorteile und welche Nachteile sehen Sie in dieser Statusänderung?

Als Vorteil wird häufig größere Flexibilität oder finanzielle Entlastung genannt. Aber genau hier ist die Lage deutlich komplizierter, als oft behauptet wird: Unserer Ansicht nach ist keineswegs klar, welches Modell für die Landeskirchen tatsächlich günstiger ist. Ein Angestelltenverhältnis kann schon deshalb nicht automatisch billiger sein, weil zusätzliche Arbeitgeberaufwendungen, sozialversicherungsrechtliche Folgen, neue arbeitsrechtliche Regelungen und übergangsweise womöglich parallele Systeme erhebliche Kosten verursachen können.

Demgegenüber stehen erhebliche Nachteile: ein möglicher Attraktivitätsverlust des Berufs, eine Schwächung des besonderen Treue- und Fürsorgeverhältnisses und vor allem die Tatsache, dass eine einfache Übertragung des bisherigen Pfarrdienstrechts in ein privatrechtliches System gerade nicht möglich ist. Wer umstellt, muss also nicht nur den Status ändern, sondern den rechtlichen Rahmen insgesamt neu denken.

9.

Aus meiner Sicht wäre es falsch, diesen Schritt als Modell der Zukunft auszugeben. Nach unserer Auffassung sind die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen keineswegs vollständig geklärt. Solange nicht überzeugend beantwortet ist, wie der besondere Auftrag des Pfarramts, seine lebenslange Bindung und seine rechtliche Eigenart künftig gesichert werden sollen, gibt es keinen Grund für die EKHN, einer solchen Entwicklung einfach zu folgen.

Hier ist Sorgfalt wichtiger als Symbolpolitik. Zudem gilt hier die Aussage des Personaldezernats der EKHN, dass ein solcher Schritt, wenn überhaupt, in der EKHN ausschließlich in Abstimmung mit allen Landeskirchen der EKD gegangen werden würde. Ein solches EKD-weites Vorgehen sehen wir zurzeit nicht.