ekhn2030

Sparen für alle, echt?

140 Mio. Euro im jährlichen Haushalt der Gesamtkirche einsparen und zugleich Kirche reformieren: Das sind die ambitionierten Ziele des Prozesses ekhn2030. Tatsächlich geht das eine nicht ohne das andere, das bislang meist favorisierte „Rasenmäherprinzip“ funktioniert nicht mehr. Stattdessen müssen jetzt wirklich Prioritäten und (!) Posterioritäten festgelegt und auch umgesetzt werden: Eine Reform an „Haupt und Gliedern“.

An „den Gliedern“ hat man erfolgreich angefangen: Das Regionalgesetz mit der Bildung der Nachbarschaftsräume ist beschlossen. Ebenso in weiten Teilen – das Verkündigungsdienstgesetz mit Bildung der professions- und gemeindeübergreifenden Teams. Beide Vorhaben kann ich gut mittragen und sehe echte Chancen für eine zeitgemäße Weiterentwicklung von kirchlicher Basisarbeit. Mir ist aber bewusst, dass nicht alle das so sehen.

Deutlich stärker ist – in meinen Augen sehr verständlich – der Widerstand gegen das ebenfalls mehrheitlich beschlossene sogenannte Gebäudekonzentrationsgesetz; beschlossen übrigens gegen eine sehr nennenswerte Minderheit, zu der auch zwei synodale Ausschüsse gehörten.

In den meisten Regionen ist noch gar nicht absehbar, welche Konsequenzen dieses Gesetz vor allem für die Gemeindehäuser haben wird, wenn es denn wirklich umgesetzt werden kann.

Ich habe da meine Zweifel. Für Zentren und Handlungsfelder wurde jetzt ein sehr umfassendes Papier vorgelegt, das in den synodalen Ausschüssen beraten werden wird. Obwohl es hier um zentrale kirchliche Inhalte geht, hat die Arbeitsgruppe ganze Arbeit geleistet, kriterienorientiert Prioritäten und Posterioritäten benannt, die damit verbundenen Einsparsummen berechnet und alles im Herbst 2022 der Synode vorgelegt.

In eben dieser Synodentagung wurde auch der „Ergebnisbericht“ der Arbeitsgruppe zum „Querschnittsthema 5 Verwaltungsentwicklung“ durch die Kirchenleitung vorgelegt – und einstimmig (bei einer Enthaltung) durch die Kirchensynode zurückgewiesen; ein in dieser Deutlichkeit meines Wissens einmaliger Vorgang in der EKHN.

Die synodale Debatte hat den Unmut der Synodalen mehr als deutlich gemacht und auch gezeigt, wie uneins die beauftragte Arbeitsgruppe selbst mit diesem „Schlussbericht“ war. Was war geschehen?

Im Frühjahr 2021 hatte die Synode die Kirchenleitung mit dem Querschnittsthema zur Verwaltungsentwicklung beauftragt. Diese Vorlage hatte die Kirchenleitung selbst eingebracht! Das Einsparvolumen von 5-10 Mio. Euro war ebenso benannt wie eine „Reduktion der Verwaltungskosten in allen Arbeitsbereichen“ und damit verbunden „Aufgabenkritik, Prozessoptimierung und Aufwandsreduktion“. Ziel sollte eine „Kirche mit leichtem Gepäck‘“ sein. Zur Erarbeitung alldessen wurde die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) beauftragt; die in der Synodaldebatte mindestens zweimal gestellte Frage nach den Kosten für PwC hat die Kirchenleitung
vor der Synode nicht beantwortet.



Dr. Klaus Neumeier
Pfarrer
Synodaler und Vorsitzender
Ausschuss Kommunikation und Gemeindeentwicklung
Bad Vilbe