
Im Oktober jährt sich zum 500. Mal die Homburger Synode. Während ihr wurden nach heftigen Debatten vor den Ohren des Landgrafen Philipp I., des Großmütigen, sieben Prinzipien beschlossen. Auf diesen Grundlagen wurde die Landgrafschaft Hessen reformatorisch neu strukturiert. Just zum Jubiläum hat die Kirchenleitung der EKHN mithilfe der Synode den Schlussstein ihres Transformationsprozesses (13. Synode Drucksache 50/25) gesetzt. Das ist mehr als bloße Geschichtsvergessenheit und Untreue zu den protestantischen Anfängen Hessens. Vielmehr stellt sie die in Homberg angestoßene und über Jahrhunderte im Konsens ausgeformte Kirchenordnung auf den Kopf.
Die Notae ecclesiae sind laut den approbierten drei Glaubensbekenntnissen: Eine heilige, katholische (= allgemeine) und apostolische Kirche. Das Haupt der geistlichen Kirche ist nach Martin Luther allein Christus.
Ihre sichtbaren Kennzeichen:
- Predigt des Evangeliums (durch öffentliches Predigtamt) und der Hausvater
- Beide Sakramente Taufe und Abendmahl.
Wo diese „signa“ sind, da ist Kirche.
Nichts anderes lehren die Confessio Augustana V und VII, der Heidelberger Katechismus (Fragen 66 und 103), die Barmer Theologische Erklärung III, Dietrich Bonhoeffer und die Leuenberger Konkordie.
Die Homberger Synode 1526 hält die folgenden sieben Prinzipien der in Hessen zu organisierenden evangelischen Kirche fest:
- Das demokratische Prinzip von „unten nach oben“: Die Gemeinde ist die Grundlage der Kirche – nicht eine Kirchenverwaltung oder ein wie immer geartetes zentrales Steuerungsorgan „von oben nach unten“!
- Das Freiwilligkeitsprinzip – nicht eine reglementierte Strukturreform, die von Verwaltungs- und Finanzfragen dominiert ist.
- Das Unabhängigkeitsprinzip – zuallererst vom Staat, keine Überlegungen in voreilendem Kurzschluss, etwa den öffentlich-rechtlichen Status der Gemeinde aufzugeben.
- Das Uneigennützigkeitsprinzip – sich nicht primär um die eigene Zukunft zu sorgen!
- Die Priorität der Wortverkündigung und der Glaubensschulung – von ihr ist überhaupt keine Rede mehr.
- Die Unabhängigkeit (Freiheit) der Pfarrer:innen und des Pfarramtes statt sie in Verkündigungsteams mundtot zu machen. Das kommt einer „Enthauptung“ und Entwertung des Pfarrstandes und seiner vollen Verantwortung für Verkündigung, Lehre und Leben gleich!
- Die freie Pfarrwahl durch die Gemeinde – wird ausgehöhlt, indem die Zuweisung der Pfarrer:innen der Kirchenverwaltung überlassen wird und die Dekanate die Pfarrstellen verteilen.
Zur Diskussion um das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis: Zwar wird betont, dass man nicht den Beamtenstatus der Pfarrerinnen und Pfarrer zugunsten eines Angestellten-Status abschaffen wolle. Man wolle einen Grundsatzentscheid der EKD dazu abwarten. Andere Landeskirchen beschreiten diesen Weg bereits. Davor möchte ich warnen! Damit würde das gegenseitige Treueverhältnis aufgegeben; die Fürsorgepflicht des kirchlichen Arbeitgebers aufgeweicht; Fragen einer begrenzten Arbeitszeit diskutiert werden müssen, die eine verlässliche Präsenz nicht mehr sicherstellt; die geistliche Freiheit eingeschränkt; eine verantwortliche Gemeindeleitung erschwert und eine lebenslange Verlässlichkeit aufgegeben. Außerdem dürfte sich die prekäre Nachwuchssituation weiter verschärfen!
Wenn sich das öffentliche Erscheinungsbild der Kirche im Ausfallen und Zusammenlegen von Gottesdiensten, im Verkauf und der Umwidmung von Kirchen und Gemeindehäusern und in der Kaum-noch-Erreichbarkeit von Pfarrer:innen und Gemeindebüros einerseits sowie in Ad-hoc-Taufen in fließenden Gewässern oder Seen und Einfach-Heiraten im Riesenrad beim Johannisfest und anderen anbiedernden Events (ohne seelsorgerliche Begleitung!) andererseits erschöpft, ist das nicht mehr meine Kirche! Das laute Schweigen zu Corona, das Ausbleiben von Denkschriften oder die Unfähigkeit der Kirchenleitung, ekklesiologisch und christologisch zu denken – spricht Bände…
Der gegenwärtige, sogenannte Reformprozess ist gekennzeichnet durch eine grundsätzliche und vorsätzliche Abkehr von allen theologischen und ekklesiologischen Überlegungen. Ich sehe nicht, dass man sich an die altkirchlichen Bekenntnisse, die Confessio Augustana und die Barmer Thesen hält, die in der Kirchenordnung (KO) im Grundartikel festgehalten werden.
In KO Art. 1 wird die Kirche Jesu Christi als durch Gottes Wort und Sakrament konstituiert benannt. Art. 2 betont die Wichtigkeit der gottesdienstlichen Versammlung. Durch die Ausdünnung der Predigtstellen, das Ausnahmsloslassen von Gottesdiensten in erreichbarer Nähe, vor allem im ländlichen Raum, und das Fehlen von leicht erreichbaren Seelsorger:innen bleiben die weniger werdenden Treuen und Alten auch aus! Stattdessen wird man mit Anrufbeantwortern und E-Mail-Adressen und einem unterbesetzten Gemeindebüro in einem dekanatsgroßen Nachbarschaftsraum abgespeist! Wen wundert es, wenn sich immer mehr Kirchenmitglieder fragen, wofür sie Kirchensteuer zahlen? Die Abstimmung mit den Füßen zu Freikirchen ist längst im Gange.
Die geistliche Leitung durch die Pröpste wird aufgegeben! Der Reformprozess ist diktiert aus der Perspektive der Verwaltung und Funktionalisierung, ausgelöst von Sparzwängen und Rationalisierungsgesichtspunkten. Er berücksichtigt in keiner Weise seelsorgerliche und diakonische Komplexe. Indem er den falschen Reformkurs den Katholischen Kirche (der ein reiner Reduktionskurs ist) kopiert, führt er zum selben fatalen Ergebnis: Verlust der Nähe, Verlust des Gesichts, Entwidmung von Kirchen und weiterem Verlust an Mitgliedern.
Darin kann man nur eine Selbstverzwergung der Kirche und eine Abkehr von der Reformation sehen! Dieser systematischen Selbstzerstörung ist der entschiedene Widerstand aller notwendig entgegenzusetzen, denen Kirche und die Weitergabe des Glaubens noch etwas bedeuten!
Es gibt eine Menge an guten Vorschlägen, Modellen, Visionen, die mit unserer reformatorischen Geschichte besser kompatibel sind. Alle gehen vom Primat der Gemeinde aus, von Nähe, flachen Strukturen und einer Hierarchisierungsrelativierung. Andere Finanzierungsquellen (Kirchgeld) müssen bedacht werden. Vielleicht sollten wir aus den Erfahrungen der Kirchen in der damaligen DDR oder der wachsenden Christengemeinden in Asien und Afrika lernen. Warum werden stabile, lebendige und finanziell auskömmliche Gemeinden in Nachbarschaftsräumen mit labilem und kaum überlebensfähigem vermengt und zu Fusionen gezwungen?
Statt Gemeinden zu stärken, geistliche Fähigkeiten zu fördern, Best Practises zu belohnen und sie sich ihre eigenen Schwerpunkte setzen zu lassen, zwingt man örtlich willige Mitarbeiter:innen zu überörtlichen Sitzungsmarathons, in denen Ehrenamtliche über die Angelegenheiten einer 25 km entfernten Gemeinde entscheiden sollen – absurd! Dafür können und wollen Ehrenamtliche keine Verantwortung übernehmen.
Ein Kirchenhistoriker würde diese „Reformen“ Häresie verdächtig nennen. Eine Kirche, die sich zu ihren Wurzeln, zu Christus und dem Heiligen Geist bekennt, hat sich nicht damit abzufinden, sondern muss an der Basis Gleichgesonnene sammeln, die an Rekonstruktion und Aufbau der (kleineren) Kirche mitarbeiten wollen.
Der Verlust an Glaubwürdigkeit und Hoffnung außerhalb und innerhalb unserer Kirche, die Überforderung sowohl der Ehrenamtlichen wie der aktiven Pfarrschaft und ein unerträglicher „Reformstress“ sind unübersehbar. Aber ein Innehalten allein genügt nicht. Vielmehr hätte es einer breiten grundlegenden Verständigung darüber bedurft, welches Ziel dieser angestoßene Prozess hat, welche Kernaufgaben die Kirche hat, und wer und was ihre Grundlagen sind. Solange das nicht klar ist und konsensual kommuniziert wird, werden wir entgegen unserem Auftrag kaputtsaniert.
Gegen diese Dekonstruktion der Kirche muss sich Widerstand der Gutwilligen und Glaubenden formieren. Denn die Zukunft der Kirche steht auf dem Spiel!

