
1. Was halten Sie davon, dass die EKKW Pfarrerinnen und Pfarrer künftig nur noch privatrechtlich anstellen will?
Grundsätzlich ist es keine Bekenntnisfrage, ob Pfarrpersonen öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnisse mit dem Dienstgeber Kirche eingehen. Es geht dabei auch nicht um den “articulus stantis et cadentis ecclesiae” (den “Artikel, mit dem die Kirche steht oder fällt”). Es geht ganz banal um mangelndes Geld und zurückgehende Finanzmittel.
Quasi-verbeamtete Pfarrerinnen und Pfarrer sind über die Länge der Zeit, das heißt im aktiven Dienst und mit einem projizierten Ruhegehaltsalter von 85 plus, relativ teuer. Ich nenne sie quasi-verbeamtet, denn sie werden zwar nach Beamtenbesoldung oder TVÖD bezahlt und alimentiert, leisten ihren „Schwur“ aber (und das ist entscheidend) auf das Evangelium Jesu Christi und dessen Gemeinde durch ihre Ordination, der öffentlich-feierlichen Einführung der Rechte des geistlichen Standes.
Man müsste eigentlich bei der Debatte hinten anfangen. Und wer weiß schon, wie die sozioökonomische, weltpolitische und auch individuelle Lage zu Beginn des Dienstes in 60 Jahren ist. Momentan ist die weltpolitische Lage eher etwas, was mir Sorge bereitet.
2. Was fehlt der EKKW, was der Gesellschaft, wenn es in Kurhessen keine Kirchenbeamten mehr gibt?
Der EKKW fehlt faktisch nichts, wenn sie zukünftig keine Kirchenbeamten mehr hat. Denn die angestellten Mitarbeitenden leisten ihren Dienst für und ihre Loyalität gegenüber dem Dienstgeber Kirche doch genauso wie momentan Verbeamtete. Ich kann da keine Unterschiede sehen.
3. Welche Vorteile und welche Nachteile sehen Sie in der Statusänderung?
Der größte Vorteil ist, dass die Ruhegehalts- und Pensionskosten mittelfristig, wahrscheinlich Ende der 2030er Jahre, nicht mehr aus dem laufenden Haushalt bedient werden müssen. In einer Institution, deren Kapital die motivierten und zur Selbstausbeutung neigenden Mitarbeitenden sind, muss die Bezahlung auch weiter gut und gerecht sein. Momentan sind die Bezahlungen in etwa gleich. Pfarrpersonen in privat-rechtlichen Dienstverhältnissen müssen zukünftig in höheren E-Stufen des TVÖD bezahlt werden.
Für die Debatte der Pensionslasten und Ruhegehaltskosten empfehle ich das youtube-Video von Fabian Peters, des württembergischen OLKR zu diesem Thema. (www.instagram.com/reel/DLpRbEWvrXu/)
Für die kurhessischen Pfarrerinnen und Pfarrer kann ich aus 16 Jahren Erfahrung in der Abfrage, dem Controlling und den Gesprächen als leitender Personalvertreter mit der Kirchen- und Finanzverwaltung sagen, dass unsere Pensionskassen solide geführt werden. Die drei Standbeine für die Ruhegehälter sind die Ruhegehaltskasse in Darmstadt, die VERKA in Berlin und ein dreistelliger Millionenbetrag an Haushaltsrückstellungen. Unsere Pensionsgelder sind solide, nachhaltig und verantwortungsvoll bewirtschaftet.
Bei der Frage von jungen, den Dienst beginnenden Kolleginnen und Kollegen, die ich regelmäßig berate, sage ich immer, dass sie sich Rücklagen bilden (Aktien, ETFS, Anleihen etc.) sollen und müssen. Sie können sich nicht auf einen ausschließlich auf Pensionen oder Renten finanzierten Ruhestand verlassen.
Dabei wird es einige Zeit in den Dienstverhältnissen zu monetären Ungleichheiten kommen. Wichtig ist dabei jedoch, eine Gleichbehandlung anzustreben und zu praktizieren. Theologische Gerechtigkeitstheorien haben damit nichts zu tun. Ich verweise dabei ausdrücklich auf Matth. 20 und die Arbeiter im Weinberg.
5. Was bedeutet es für das Treueverhältnis zwischen Menschen im Pfarrdienst und der Kirche, wenn sie nicht mehr Beamte, sondern Angestellte sind?
Nichts bis wenig, denn das „Treueverhältnis“ der Pfarrperson zeigt sich in erster Linie durch ihre freie Ausübung des Evangeliums von Jesus Christus und der missionalen Ausrichtung des Gewissens am Wort Gottes und dessen Freude
für die Menschen

