Ausstieg aus der Verbeamtung: Bettina von Haugwitz

Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) sorgte im April mit ihrem Ausstieg aus der Verbeamtung von Pfarrpersonen ab 2029 für einen Paukenschlag. Zwar wurde über eine Umstellung auf privatrechtliche Dienstverhältnisse schon lange zuvor heftig diskutiert, etwa auch in der hessen-nassauischen Schwesterkirche oder der rheinischen Kirche, aber eine Synodenentscheidung dazu gab es bisher nicht.

Dabei sind die Gründe für den Schritt der Kurhessen schwerwiegend, etwa der Rückgang der Kirchensteuermittel sowie die langfristigen finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Mit jeder neu verbeamteten Pfarrperson würden Rechtsverpflichtungen für 60 bis 70 Jahre eingegangen, erklärte EKKW-Vizepräsidentin Katharina Apel vor der Synode. Hier habe die Landeskirche eine Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Das „Magazin” hat vier Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrschaft aus beiden hessischen Landeskirchen gefragt, was sie vom Ausstieg aus der Verbeamtung halten und welche Auswirkungen er ihrer Meinung nach auf den Status der Pfarrpersonen, das Berufsbild, das Treueverhältnis zur Arbeitgeberin sowie die kirchliche Basis und die Gesellschaft haben.

Auf die neun schriftlich gestellten Fragen hat geantwortet:

1. Was halten Sie davon, dass die EKKW Pfarrerinnen und Pfarrer künftig nur noch privatrechtlich anstellen will?

Das stimmt so nicht ganz. Denn in dem Beschluss der Landessynode vom April wird festgehalten, dass es im Rahmen der Haushaltskonsolidierung um verschiedene Punkte geht, die zukünftig Berücksichtigung finden sollen. Darunter fällt auch die Aussicht auf die Neueinstellung von Pfarrer*innen in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis, allerdings nur, und das ist wichtig, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die EKD bis dahin entsprechend gegeben sind.

Meiner Ansicht nach ist in einem Statuswechsel kein bloßer Verwaltungsakt zu sehen, sondern ein tiefgreifender Systemwechsel. Ist es wirklich klar, was hier aufgegeben wird? Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis war bisher kein nostalgisches Privileg, sondern Ausdruck des besonderen geistlichen Auftrags des Pfarramts. Niemand bestreitet, dass sich das Berufsbild weiterentwickeln muss. Aber führt der gewählte Weg tatsächlich in eine tragfähige Zukunft oder wird hier ein zentrales Strukturmerkmal aufgegeben, ohne dass klar ist, wodurch genau es ersetzt wird? Ich frage mich: Wenn Pfarrer*innen künftig „einfach Angestellte“ sind – was genau unterscheidet sie dann noch von anderen Berufen im sozialen oder kulturellen Bereich?

2. Was fehlt der EKKW, was der Gesellschaft, wenn es in Kurhessen keine Kirchenbeamten mehr gibt?

Der Kirche fehlt ein gewachsenes Instrument langfristiger Bindung. Das öffentlich-rechtliche Verhältnis setzt ein klares Zeichen: Hier geht es um Dauer, Bindung und gegenseitige Verantwortung. Die Gesellschaft verliert ein Berufsbild, das bewusst nicht nach Marktlogik funktioniert. Gerade in seelsorglichen Krisenmomenten zählt ja nicht Effizienz, sondern Verlässlichkeit. Die entscheidende Frage lautet: Wer bleibt, wenn es schwierig wird, und zwar nicht, weil es vertraglich geschuldet ist, sondern weil es strukturell angelegt ist.

3. Welche Vorteile und welche Nachteile sehen Sie in der Statusänderung?

Die vermeintlichen Vorteile wie mehr Flexibilität und möglicherweise geringere Kosten klingen zunächst plausibel. Aber sind sie tatsächlich belastbar belegt? Gerade finanziell ist die Lage komplexer, als oft dargestellt wird. Ein Angestelltenmodell bringt Folgekosten und neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Wir reden über einen Übergangszeitraum von etwa 40 Jahren, in denen zwei Systeme parallel laufen werden. Diese müssen rechtlich, administrativ und personell begleitet werden. Bisher ist nicht erkennbar, dass in den Berechnungen realistisch eingepreist wurde, was das an zusätzlichem Aufwand und Kosten bedeutet.

Auf der anderen Seite stehen deutliche Risiken: Verlust von Unabhängigkeit, Abschwächung der lebenslangen Bindung und eine Erosion des besonderen Treueverhältnisses. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein bewährtes System aufgegeben wird in der Hoffnung, dass ein vermeintlich einfacheres und kostengünstigeres schon irgendwie funktionieren wird.

4. In den Kooperationsräumen arbeiten Pfarrpersonen, Kirchenmusiker, Diakone und Verwaltungsfachleute bereits jetzt gut in Teams zusammen. Erwarten Sie, dass sich durch den Angestelltenstatus der Pfarrpersonen daran etwas ändern wird?

Kurzfristig vermutlich nicht. Gute Teamarbeit hängt nicht am Status, sondern an Haltung und Professionalität. Sie gelingt auch heute schon, trotz unterschiedlicher Anstellungsverhältnisse. Langfristig ist nicht abzusehen, was mit dem spezifischen Profil des Pfarramts passiert, wenn es arbeitsrechtlich vollständig angeglichen wird. Es könnte eine Rolle unter vielen werden und den Charakter eines Amtes mit eigener Verantwortung für Verkündigung und Seelsorge verlieren. Meiner Ansicht nach ist es ein Trugschluss zu glauben, dass mehr Augenhöhe durch mehr Gleichförmigkeit entsteht.

5. Was bedeutet es für das Treueverhältnis zwischen Menschen im Pfarrdienst und der Kirche, wenn sie nicht mehr Beamte, sondern Angestellte sind?

Das bisherige Verhältnis ist auf wechselseitige Dauer angelegt: Pfarrer*innen binden sich, und die Kirche bindet sich ebenfalls. Das ist mehr als ein Vertrag – es ist ein institutionell getragenes Vertrauensverhältnis. Im Angestelltenmodell verschiebt sich der Fokus hin zu klar begrenzten, kündbaren Beziehungen. Das mag zeitgemäßer wirken, aber ist es auch tragfähiger?

Ganz praktisch nachgefragt, wäre zum Beispiel auch zu klären, wer künftig entscheidet, wo Pfarrpersonen eingesetzt werden, wenn das Arbeitsrecht stärker greift. Dabei könnte die Gefahr bestehen, dass ländliche Räume noch schwerer zu versorgen sind. Wenn die Kirche sagt „Wir sind ein Arbeitgeber wie andere auch“, warum sollten Pfarrer*innen dann nicht antworten: „Dann verhalten wir uns ebenso“? Es wird spannend zu hören, welche Bindungskräfte die EKKW dann freisetzen wird, um vermehrte Fluktuation und damit einhergehende Diskontinuität zu verhindern.

6. Wie wirkt sich die geplante Änderung des Anstellungsverhältnisses auf das Pfarrerinnen- und Pfarrerbild aus?

Das Pfarrbild wird sich deutlich verschieben. Aus einem ordinationsgebundenen Amt mit öffentlichem Charakter wird tendenziell eine professionelle Tätigkeit innerhalb einer Organisation. Das wirkt auf den ersten Blick vielleicht unproblematisch – schließlich sind Pfarrer*innen auch heute hochqualifizierte Berufstätige. Aber damit verschiebt sich die innere Achse des Berufs: Vom „Ich verantworte ein Amt“ hin zu „Ich erfülle Aufgaben“. Ich denke, es steht mehr auf dem Spiel als ein Berufsbild, denn es geht um die Frage, wie Kirche sich selbst versteht und sichtbar macht, etwa als „Akteurin im intermediären Raum“.

7. Die Zahl der Pfarramtsstudierenden ist seit Jahren rückläufig. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund den Einstieg in den Angestelltenstatus?

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint der Schritt riskant. Der Pfarrberuf lebt nicht nur von seinen Anforderungen, sondern auch von seiner Besonderheit: Verlässlichkeit, Sinnhaftigkeit und eine besondere berufliche Identität. Wenn sich diese Konturen verlieren, werden junge Menschen sehr gründlich darüber nachdenken, warum sie ein Theologiestudium auf sich nehmen sollen, anstatt einen anderen sinnstiftenden Beruf mit klareren Strukturen und besseren Abgrenzungsmöglichkeiten zu wählen.

Rückmeldungen über die Diskussionen in den Studierendenkonventen und aus der Vertretung der Vikar*innen gehen in die gleiche Richtung. Dort wird außerdem darauf hingewiesen, dass ohne den bisher gut ausgestatteten Status eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses neue Anreize geschaffen werden müssten, um in der EKKW zu arbeiten. Die Akquise von Personal und die Konkurrenz auf dem „pastoralen Arbeitsmarkt“ legen ebenfalls nahe, ganz konkret über Boni, wie z. B. diverse Zulagen, Dienst-Handy, Dienstwagen, Wohnkostenzuschüsse, Jobtickets etc. nachzudenken. Auch das sind Kostenfaktoren, die eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

8. Die EKKW-Synode hat am 25. April auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Pfarrdienst neu geregelt. Warum ist eine Begrenzung auf 41 bzw. 40 Stunden notwendig, wie werden Überstunden kompensiert?

Die Begrenzung der Arbeitszeit ist nachvollziehbar und notwendig. Kein Zweifel: Gesundheitsschutz und klare Grenzen sind wichtig. Und doch zeigt sich hier ein Grundproblem: Der Pfarrdienst lässt sich nur begrenzt in Stunden messen. Seelsorge, Erreichbarkeit, Bereitschaftsdienste wie Notfallseelsorge und Residenzpflicht folgen keinem 41-Stunden-Raster. Eine zentrale Frage bleibt daher: Passt man den Pfarrdienst den arbeitsrechtlichen Kategorien an oder müssten nicht vielmehr die Kategorien so gestaltet werden, dass sie dem Pfarrdienst gerecht werden? Insofern ist die Arbeitszeitregelung Symptom und zugleich Verstärker der grundlegenden Transformation des Berufsbildes.

Mein Fazit: Es ist unbestritten, dass das Pfarramt sich verändern muss. Die eigentliche Frage aber ist eine ekklesiologische: In welche Richtung und mit welchen Konsequenzen für die Gestalt von Kirche insgesamt geschieht diese Transformation? Die Umstellung des Status ist kein technischer Schritt, sondern ein Eingriff in das Selbstverständnis von Pfarrer*innen und Kirche. Deshalb braucht diese Umstellung mehr als Plausibilitäten. Sie braucht Klarheit darüber, was Kirche künftig sein will. Und das sollte im theologischen und kirchenpolitischen Diskurs reflektiert werden.

Bettina von Haugwitz (Vorsitzende Pfarrverein EKKW)